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Wert14 - FAQ
GEBÄUDEAUSSTATTUNG
Wie kann eine Holzständerbauweise berücksichtigt werden?
Wie kann eine Holzständerbauweise berücksichtigt werden?

Holzständerbauweise bei Gebäuden

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Verfasst von Support
Vor über einer Woche aktualisiert

Die NHK2010 als Berechnungsgrundlage unterscheiden nicht zwischen Bauweisen wie Holzständerbauweise, Beton, Mauerwerk oder Massivbau.

Eine normale Holzständerbauweise ist in + in ein-/zweischaliges Mauerwerk einzuordnen. Es ist zwar kein Mauerwerk, aber als einschalig einzustufen. Sobald eine höherwertige Fassade vorgehängt wurde, ist der Ausstattungsstandard mit ++ zu bewerten.

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