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Welches Baujahr muss eingetragen werden, wenn bspw. das Erdgeschoss von 1966 ist und das Obergeschoss nachträglich 1975 darüber gebaut wurde?
Welches Baujahr muss eingetragen werden, wenn bspw. das Erdgeschoss von 1966 ist und das Obergeschoss nachträglich 1975 darüber gebaut wurde?
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Verfasst von Support
Vor über einer Woche aktualisiert

In diesem Fall ist das Baujahr 1966 einzutragen. Eine Erweiterung um ein Geschoss stellt eine Sanierung dar. Entsprechend ist für die Gebäudeteile "Außenwand", "Dach" und "Fenster" jeweils das Sanierungsjahr 1975 anzugeben.

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