Amtliche Gefahrenkarten der Länder und ZÜRS verfolgen unterschiedliche Zwecke, nutzen teils unterschiedliche Stichtage, Modellannahmen und Aggregationsebenen. Abweichungen sind daher möglich und kein Fehler. ZÜRS ist ein versicherungswirtschaftliches Zonierungssystem, keine behördliche Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets.
Warum weicht die Einstufung von einer amtlichen Hochwassergefahrenkarte ab?
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