Gebäude, die noch nicht amtlich erfasst wurden, aber im Luftbild sichtbar sind, müssen eingezeichnet werden. Dies gilt auch für Gebäude, die noch gar nicht im Luftbild ersichtlich sind.
Verfasst von Support
Vor über 3 Jahren aktualisiertGebäude, die noch nicht amtlich erfasst wurden, aber im Luftbild sichtbar sind, müssen eingezeichnet werden. Dies gilt auch für Gebäude, die noch gar nicht im Luftbild ersichtlich sind.