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Wie erfolgt eine Sachwertermittlung?

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Verfasst von Support
Diese Woche aktualisiert

Bei der Sachwertermittlung wird der Versicherungswert eines Gebäudes auf Basis zweier zentraler Faktoren geschätzt:

  1. der geometrischen Größe des Gebäudes

  2. der Qualität der Ausstattung

Beide Faktoren werden miteinander kombiniert, um den Sachwert zu ermitteln:

Geometrischer Wert × Kostenkennwert = Versicherungswert


Bestimmung der geometrischen Größe

Die geometrische Größe kann über verschiedene Ansätze ermittelt werden:

  • Bruttogrundfläche (BGF) – z. B. nach NHK 2010

  • Wohnfläche – z. B. nach VdS 772

  • Umbauter Raum (Volumen) – z. B. nach älteren VdS-Verfahren

Jeder Ansatz bringt systembedingt Abweichungen mit sich (typisch ± 10 %).
Wert14 nutzt alle drei Verfahren parallel und bildet daraus ein gewichtetes Mittel, sodass sich die typischen Fehler von flächen- und volumenbasierten Methoden gegenseitig ausgleichen.

Hinweis:
Die Bruttogrundfläche und das Volumen können aus Geodaten zuverlässig berechnet werden, sofern z. B. die Geschosszahl korrekt ist.

Schätzung aus der Brutto-Grundfläche, dem Volumen und der Wohnfläche.  Schwankungsbreite von + - 10% ; jeweils unterschiedliche Abweichung der Schätzung zum echten Wert.

Bestimmung der Ausstattung (Kostenkennwerte)

Die verwendeten Verfahren arbeiten mit sogenannten Kostenkennwerten, die die Ausstattung und den baulichen Standard abbilden. Diese Kennwerte werden mit den geometrischen Größen multipliziert. Bei sehr hohen oder sehr niedrigen Geschosshöhen müssen Kostenkennwerte durch Sachverständige angepasst werden. Wert14 führt diese Korrekturen automatisch durch.

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