Auskragungen beschreiben per Definition das Vorspringen eines Bauteiles aus der Bauflucht (z.B. Balkone, Erker etc.)
Es wird also der Überstand gegenüber dem ursprünglichen Grundriss beschrieben.
Wenn die Grundfläche der Tiefgarage größer ist als die Fläche des darüber liegenden Geschosses, sprechen wir von einer Auskragung.