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Alle KollektionenWert14 - FAQADRESSSUCHE/GEBÄUDEAUSWAHL
Wie wähle ich den für die Wertermittlung richtigen Gebäudetyp/Gebäudeart aus?
Wie wähle ich den für die Wertermittlung richtigen Gebäudetyp/Gebäudeart aus?

Die Definitionen entstammen im Wesentlichen der NHK 2010

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Verfasst von Support
Vor über einer Woche aktualisiert

Für korrekte Gebäudewertermittlungen ist es wesentlich, die korrekte Gebäudeart auszuwählen, da die Standards für die Gebäudearten oft erheblich voneinander abweichen.

Entscheidend für die Auswahl der Gebäudeart ist immer die aktuelle Bauweise.

Handelt es sich z.B. um eine ehemalige Kaserne, die zum Bürohaus umgebaut wurde, ist die Gebäudeart "Büro" wesentlich, da alle Einbauten und Standards für ein Bürogebäude eingehalten werden müssen.

ACHTUNG: Wird ein Bürogebäude später ganz oder in Teilen nur noch zu Lagerzwecken verwendet, muss es dennoch als Büro bewertet werden, solange kein Um- oder Rückbau zu einem Lagerhaus erfolgte. Die entscheidende Regel ist:

Es wird bewertet was dasteht, nicht was man in Zukunft bauen würde.

Zur Orientierung werden im Folgenden häufig verwendete Gebäudearten in der gebotenen Kürze erläutert.

Wohn- und Nebengebäude

Als Wohngebäude gilt ein Gebäude mit mindestens 75% Nutzung als Wohnraum. Dabei ist es unerheblich, wie viele Wohnungen im Gebäude sind.

Ein und Zweifamilienhäuser haben maximal zwei Wohneinheiten. Darüber hinaus gilt ein Gebäude als Mehrfamilienhaus.

Garagen und Schuppen haben, je nach Ausstattung, dieselben Wertfaktoren.

Gleiches gilt für Überdachungen und Carports.

Wohn- und Geschäftshäuser

Gebäude, die teilweise gewerblich genutzt werden, werden je nach gewerblichem Anteil eingeordnet. Dabei gilt folgende Faustregel:

Ist ein Gebäude zu 75% als Wohnhaus genutzt, ist es unerheblich, welches Gewerbe in den verbleibenden 25% betrieben wird.

Ist ein Gebäude zu mehr als 25% gewerblich genutzt, kann es entsprechend dem Anteil an Wohnraum als Geschäftshaus (auch Bankfilialen) eingestuft werden. Damit ist es ein Wohn- und Geschäftshaus mit z.B. 75% gewerblicher Nutzung.

Bei einer hochwertigen Bauweise (z.B. Hotel) sollte man sicherheitshalber auch bei einem Anteil (z.B. 25%) an normalem Wohnraum die höherwertige Gebäudeart verwenden und nicht die gemischte Nutzung.

Die Gebäudeart Wohn- und Geschäftshäuser sollte nicht für Gebäude genutzt werden, die Gewerbe der Kategorien Lagerhallen, Betriebs- und Werkstätten enthalten.


Lagerhallen, Betriebs- und Werkstätten

Diese Gebäude unterscheiden sich vor allem in der Bauweise. Wert14 unterscheidet zwischen moderner und konventionelle Bauweise.

Konventionell ist dabei jene Bauweise, die nicht auf Techniken der modernen Stahlbauhallen basiert.

Bei mehrgeschossigen Hallen ist aufgrund der höheren Traglasten immer der Typ „Betriebs- und Werkstätten in konventioneller Bauweise“ zu verwenden.

Veranstaltungsgebäude, Saalbauten und sakrale Bauten

Diskotheken, Konferenzzentren usw. sind aufgrund der hohen Standards für Sicherheit und Ausstattung stets als Veranstaltungsgebäude zu bewerten. Klassische Konzertsäle und Theater haben höhere Ansprüche und sind stets als Theater zu bewerten.

Zur richtigen Einschätzung ist das Kundengespräch unabdingbar. Gerade bei sehr ungewöhnlichen Bauten wie zum Beispiel der Elbphilharmonie in Hamburg ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Der Typ Sakralbauten ist in der Regel für klassische Kirchen und dergleichen zutreffend. Hierbei gilt es stets, den Denkmalschutz zu prüfen.


Gebäudeteile und Anbauten

Haben Gebäudeteile in Wert14 einen eigenen Grundriss, empfiehlt sich bei gleicher Nutzung den Gebäudetyp des Hauptgebäudes mit den selben Ausstattungsmerkmalen zu wählen.

Ein Beispiel:

Ein Fahrstuhlschacht an einem Mehrfamilienhaus wird ebenfalls als Mehrfamilienhaus bewertet, weil er Bestandteil des Mehrfamilienhauses ist. Die Trennung ist nur künstlich, häufig auf verschiedene Baujahre zurückzuführen, und wird damit aufgehoben. Andere Dachformen oder Unterkellerung der Gebäudeteile werden natürlich berücksichtigt.

Fehlende Gebäudearten

Ist die passende Gebäudeart nicht vorhanden, kann ein Typ gewählt werden, der von den Bauweisen und Standardausstattungen dem gesuchten Gebäude möglichst nahe kommt. Im Zweifelsfall ist immer ein Sachverständiger zu befragen.

Gewerbliche Gebäude als Mehrfamilienhaus zu bewerten, ist hingegen in aller Regel grob falsch.

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