Als Flachdach oder flach geneigtes Dach bezeichnet man Dächer mit sehr geringer Neigung, in der Regel unter 10°. Für die Gebäudebewertung lassen sich folgende Regeln anwenden:
Liegt die Dachhöhe (Dachrinne bis First) unter 1,25 m, handelt es sich um ein Flachdach.
Beträgt die Dachneigung etwa 10° oder weniger, wird das Dach als Flachdach eingestuft.
Ist die Dachform so ausgeprägt, dass sie als Lagerraum nutzbar wäre oder ausgebaut werden könnte, liegt kein Flachdach vor.
Flachdächer sind typischerweise mit Bitumen, Dachpappe oder Wellplatten gedeckt. Dächer mit Ziegeldeckung gelten nicht als Flachdächer.